Häusliche Gewalt
Gewalt gegen Frauen findet überwiegend im vermeintlichen Schutzraum der eigenen vier Wände statt, also zu Hause.
Häusliche Gewalt wird fast ausschließlich von Männern ausgeübt und reicht von Drohungen, Erniedrigungen und sozialer Isolation bis hin zu körperlichen Gewalttaten, Erzwingen sexueller Handlungen und Mord.
Das gewalttätige Verhalten der Männer wird, bewusst oder unbewusst, als Mittel zur Ausübung von Macht und Kontrolle eingesetzt. Gewalt gegen Frauen findet weltweit statt, unabhängig von Einkommen, Bildungsstand und sozialer Schicht.
Von Gewalt betroffene Frauen fühlen sich oft allein gelassen und schämen sich für das, was ihnen angetan wird. Neben der Angst vor dem Partner, der Sorge um die Kinder und über das Gerede der Nachbarn, Verwandten, Arbeitskollegen kommt häufig noch das Gefühl von Schuld und Ohnmacht hinzu.
Bei häuslicher Gewalt gegen Frauen handelt es sich nicht um Einzelfälle. Wissenschaftliche Studien belegen, dass etwa ein Drittel bis ein Viertel aller Frauen Opfer häuslicher Gewalt werden. Kinder sind von Gewalt immer mitbetroffen, sie erfahren die Gewalt entweder direkt oder indirekt.
Häusliche Gewalt kann körperlich und seelisch krank machen:
- Körperliche Folgen der Gewalttat: z. B. Blutergüsse, Knochenbrüche, Verbrennungen, Wunden, Zahnschäden
- Psychosomatische Beschwerden: z. B. Angst und Panikattacken, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Magenschmerzen, Depression, Selbstmordgedanken und -versuche
- Süchtiges Verhalten: z. B. Alkohol- und Medikamentenmissbrauch, Drogenkonsum, Essstörungen
Schutz vor Gewalt
Es gibt Wege aus einer Gewaltbeziehung!
In den letzten Jahren ist das Thema häusliche Gewalt immer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Die Sicherheit und der Schutz der Betroffenen steht an erster Stelle. Es gibt inzwischen Unterstützungsangebote sowie verbesserte rechtliche und polizeiliche Möglichkeiten. In Berlin stehen folgende Angebote zur Verfügung:
- BIG Hotline bei häuslicher Gewalt gegen Frauen
- Frauenberatungsstellen
- Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen
- Wegweisung des Täters aus der Wohnung durch die Polizei (bis zu 14 Tagen)
- Schutzanordnung und die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung für das Opfer – bis zu einem halben Jahr und unabhängig von Besitz- und Beziehungsverhältnissen – nach dem Gewaltschutzgesetz
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